Mit Freude zum Führerschein
in der Fahrschule in Telgte
Wer seinen Führerschein machen und dabei noch viel Spaß beim theoretischen Unterricht und während der Fahrstunden haben möchte, ist bei der Bever Fahrschule in Telgte genau richtig. Ganz gleich, ob Du in Zukunft auf zwei oder vier Rädern unterwegs sein möchtest: Mit unserem Theorie- und Praxisunterricht bist Du bestens auf den Verkehr vorbereitet.
Wir sehen uns – In der Fahrschule in Telgte
Du möchtest durchstarten und schon bald Deinen Führerschein in den Händen halten? Melde Dich jetzt zum Fahr- und Theorieunterricht in unserer Fahrschule in Telgte oder unseren Zweigstellen in Westbevern und Ostbevern an. Solltest Du Fragen zu den Führerscheinklassen oder unseren Preisen und Unterrichtszeiten haben, sind wir gerne für Dich da. Telefonisch, per E-Mail oder persönlich in unseren Niederlassungen.
Du möchtest durchstarten und schon bald Deinen Führerschein in den Händen halten? Melde Dich jetzt zum Fahr- und Theorieunterricht in unserer Fahrschule in Telgte oder unseren Zweigstellen in Westbevern und Ostbevern an. Solltest Du Fragen zu den Führerscheinklassen oder unseren Preisen und Unterrichtszeiten haben, sind wir gerne für Dich da. Telefonisch, per E-Mail oder persönlich in unseren Niederlassungen.
Mache Deinen Motorrad- oder Pkw-Führerschein
Unsere Fahrlehrer haben Benzin im Blut und Freude am Unterricht. Und das spürst Du auch deutlich. Wir möchten Dir nämlich nicht einfach nur die Verkehrsregeln beibringen, sondern Dir ein Gefühl für das Fahrzeug und die Straße und natürlich ganz viel Spaß am Fahren vermitteln. Wir bieten Dir in unseren Fahrschulen in Telgte und dem Umland:
- Theorie und Praxis für den Führerschein für Pkw mit und ohne Anhänge
- Fundierte Pkw-Führerscheinausbildun
- Moderne neuwertige Fahrzeuge der Marken Audi, VW und Mercedes
- Motorräder der Marken Honda, KTM
- Modernste Medien im theoretischen Unterricht
- 4 x die Woche theoretischen Unterricht
- Intensive Motorradführerscheinausbildung mit Spaß und Leidenschaft (Dein Fahrlehrer fährt im praktischen Unterricht selbst Motorrad)
- Sicherheitstraining
Führerscheinklassen im Überblick
Führerscheinklasse A

Mindestalter: 24 Jahre (für Direkteinstieg), 20 Jahre (bei mind. 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2)
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW und einem
Mindestalter: 21 Jahre
Eingeschlossene Klassen: A2, A1 und AM
Führerscheinklasse A2

Übergangsrecht: Fahrerlaubnisse der Klasse A beschränkt, die vor dem 19.01.2013 erteilt wurden, gelten nach zwei Jahren automatisch als Klasse A (unbeschränkt).
Mindestalter: 18 Jahre
Eingeschlossene Klassen: A1 und AM
Führerscheinklasse AM

Dreirädrige Kleinkrafträder der Klasse L2e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52),
Leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L6e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe f der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52)
Mindestalter: 16 Jahre
Eingeschlossene Klassen: keine
Führerscheinklasse B

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“)
Eingeschlossene Klassen: AM und L
Führerscheinklasse B96

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“), Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig
Eingeschlossene Klassen: keine
Führerscheinklasse B196

Was darf man mit B196 fahren?
Neben allen Kraftfahrzeugen der Klasse B dürfen auch Krafträder der Klasse A1 geführt werden, das heißt Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.
- Es genügt eine Fahrerschulung
- Keine theoretische und praktische Prüfung
- B196 gilt nur in Deutschland
Führerscheinklasse BE

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“), Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig.
Eingeschlossene Klassen: keine
Führerscheinklasse Mofa
Kein Text zur Verfügung, da ein Mofa Führerschein lediglich eine Prüfbescheinigung ist.
